Formulare

Du bist noch nicht 18 Jahre alt und möchtest trotzdem das Blue Velvet zu einer unserer Veranstaltungen besuchen? Dann lade dir jetzt das Erziehungsbeauftragung Formular runter und bring es zwei Mal ausgefüllt mit.

An dieser Stelle möchten wir dich auf die Verpflichtungen des Erziehungsbeauftragten hinweisen laut dem Jugendschutzgesetz – §28. Ordnungswidrig handelt, wer als Person über 18 Jahren (Erziehungsbeauftragte(r)) seine(r) übertragenen Schutzpflicht absichtlich oder fahrlässig nicht nachkommt und ein Verhalten eines Kindes oder einer jugendlichen Person herbeiführt oder fördert, das durch ein Verbot im Jugendschutzgesetz verhindert werden soll. Dies trifft insbesondere zu für die Gestattung des Verzehrs von Branntwein oder branntweinhaltigen Getränken. Hierzu zählen unter anderem alkoholische Getränke mit einem Alkoholgehalt von mehr als 6% (Cocktails, Bacardi, Wodka, Wishky, Desperados, Weinbrand, u.ä.). Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße von bis zu fünzigtausend Euro geahndet werden.

Bitte beachte außerdem, dass du ein Formular beim Eintritt abgibst und das zweite Exemplar dauerhaft von dem/der Erziehungsbeauftragten während eures Aufenthaltes bei sich getragen wird.

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